Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Angabenvorbehalt
    Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Eigentümers bzw. Vermieters. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Erklärungen des Eigentümers bzw. Vermieters keine Haftung übernehmen. Alle Angaben sind daher vom Käufer/Mieter nachzuprüfen. Abweichungen der vorgegebenen objektbezogenen Daten beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des Objektes gewahrt bleibt. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
  2. Maklervertrag
    Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren unserer Angebote Gebrauch machen, d.h. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebotes nebst den AGB,  per Post, per E-Mail, Fax, Telefon (Hinweis auf AGB im Internet), durch das Internet oder auf andere Art und Weise, treten diese AGB in Kraft.
  3. Provisionsanspruch
    Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises  ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb im Bieterverfahren oder Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt.

    Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung.

    Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch uns der Vertrag zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen in anderer Form als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

    Der  Provisionsanspruch ist insbesondere auch dann verdient, wenn der  Vertrag mit  einer  Partei zustande kommt, mit der der Angebotsempfänger in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht. (s. 5. Weitergabe des Angebotes)

    Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus einem anderen Grund rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

    Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag (Kauf, Miete etc.) erst nach Ablauf des Vermittlungsauftrages abgeschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen eines Jahres, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt.
  4. Provisionshöhe
    Sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde gelten folgende Provisionszahlungen als vereinbart:

    a) Unsere Provision beträgt  für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages 5,95% vom Erwerbspreis incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    b) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Miet-/Pachtvertrages
    - zur privaten Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    - zur gewerblichen Nutzung 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Weitergabe des Angebotes
    Unser Angebot ist vertraulich und nur für  den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Verkäufer- und Käuferprovision).
  6. Anzeigepflicht
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.) zu informieren, und zwar unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen und der Anschrift des Vertragspartners.
  7. Vorkenntnisklausel
    Der Interessent hat für den Fall, dass  er  Vorkenntnis über das Objekt bzw. den Eigentümer oder Vermieter des Objektes hat, diesen  Umstand dem Makler sofort (innerhalb 3 Werktagen), unter Benennung des Anbieters, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, gilt das Objekt als nachgewiesen. Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer selbständig Verhandlungen aufgenommen werden.
  8. Mehrfachtätigkeit gemäß § 654 BGB
    Uns ist gestattet, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, in Zwangsversteigerungsverfahren auch für Beteiligte dieses Verfahrens. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Wir verpflichten uns zu größtmöglicher Neutralität gegenüber unseren Auftraggebern.
  9. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim.
  11. Salvatorische Klausel
    Die AGB bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich als rechtsunwirksam erweisen. Eine unwirksame Vorschrift ist durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen entspricht.

     



 

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